Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Endkunden

Allgemeine Geschä.sbedingungen der Manasvin Vertriebs und Service GmbH

§ 1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschä/sbedingungen gelten für alle von uns über präsen;erte Waren geschlossenen Verträge

zwischen uns, der Manasvin Vertriebs und Service GmbH und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig

davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich

insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen & unserer schri/lichen Au/ragsbestä;gung (Annahmeerklärung).

Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gül;ge Fassung der AGB.

Abweichende Bedingungen des Kunden akzep;eren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht

ausdrücklich widersprechen.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und

Änderungen) und Angaben in unserer Au/ragsbestä;gung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen

Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derar;ger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schri/licher

Vertrag bzw. unsere schri/liche Bestä;gung maßgebend.

Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen,

Fristsetzungen, RücktriV oder Minderung) sind in TexYorm (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende

gesetzliche Formvorschri/en sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legi;ma;on des Erklärenden)

bleiben unberührt.

Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschri/en erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine

klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschri/en - auch wenn keine entsprechende

Klarstellung erfolgt ist - in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeändert

oder ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische

Dokumenta;onen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkula;onen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie

sons;ge Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in

Zusammenhang mit der Au/ragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und

Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen DriVen nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu

dem Käufer unsere ausdrückliche schri/liche Zus;mmung.

Bei der Bestellung der Ware durch den Käufer handelt es sich um ein bindendes Vertragsangebot. Für den Fall, dass

sich aus der Bestellung nichts Anderwei;ges ergibt, sind wir berech;gt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei

Wochen nach dessen Zugang bei uns anzunehmen.

Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des Käufers erfolgt entweder schri/lich oder textlich durch eine

Au/ragsbestä;gung vorrangig per E-Mail. Für den Fall, dass wir als Verkäufer das Angebot des Käufers nicht innerhalb

der zuvor benannten Frist unter § 2 annehmen, sind an den Käufer übermiVelte Unterlagen unverzüglich an uns

zurückzusenden.

§ 3 Preise und Zahlungsvereinbarungen

Sofern im Einzelfall schri/lich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses aktuellen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten der Verpackung werden

gesondert in Rechnung gestellt. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen

wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach

Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der Käufer die Transportkosten und die Kosten einer ggf. vom Käufer

gewünschten Transportversicherung zu tragen. Für den Fall, dass wir nicht die im Einzelfall entstandenen

Transportkosten in Rechnung stellen, erheben wir eine Transportkostenpauschale (ausschließlich

Transportversicherung) in Höhe von 100,-€. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sons;ge öffentliche Abgaben hat

der Käufer zu tragen.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei

schri/licher Vereinbarung zulässig.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von vierzehn Tagen ab

Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden

Geschä/sbeziehung, jederzeit berech;gt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen

entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Au/ragsbestä;gung.

Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläu/. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum

jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von acht Prozentpunkten über dem

jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (siehe Anhang 1). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens

behalten wir uns vor.

Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder

Leistungsfähigkeit von Seiten des Käufers gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens),

sind wir nach den gesetzlichen Vorschri/en zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum

RücktriV vom Vertrag berech;gt (§ 321 BGB). Bei Verträgen, bei welchen die Herstellung unvertretbarer Sachen

(Einzelanfer;gungen) geschuldet ist, können wir sofort einen RücktriV erklären. Die gesetzlichen Vorschri/en über die

Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.

§ 4 Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskrä/ig

festgestellt oder unbestriVen ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall,

dass Mängel im Rahmen der Lieferung au/reten, bleiben die Gegenrechte des Käufers, insbesondere gemäß diesen

allgemeinen Geschä/sbedingungen, unberührt.

§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Soweit kein

ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich

unverbindliche Angaben. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzei;ge und ordnungsgemäße

Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Der Besteller kann 12 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in TexYorm

auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist

schuldha/ nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine

angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist

der Besteller berech;gt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldha/ sons;ge Mitwirkungspflichten, so sind wir

berech;gt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu

verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten

nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger

entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in

dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.§ 6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus

dem Liefervertrag vor.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu

behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden

ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwer;ger Güter). Müssen Wartungs-

und Inspek;onsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzei;g auszuführen.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in TexYorm zu benachrich;gen,

wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sons;gen Eingriffen DriVer ausgesetzt ist.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverletzung, sind wir berech;gt, die

Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sons;gen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns

ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur

annähernd maßgebend.

Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjek;ven Anforderungen, den objek;ven

Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht,

wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berech;gt sind.

Die Sache entspricht nicht den subjek;ven Anforderungen, wenn sie

a) nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist,

b) sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und

c) nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich

Montage- und Installa;onsanleitungen, übergeben wird.

Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informa;ons- und Formvorschri/en

etwas Anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objek;ven Anforderungen, wenn sie

a) sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet,

b) nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der

Besteller erwarten kann unter Berücksich;gung der Art der Sache und der öffentlichen

Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der VertragskeVe oder in deren

Au/rag, insbesondere in der Werbung oder auf dem E;keV, abgegeben wurden,

c) nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder dass wir

dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, und

d) nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder

Installa;onsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der

Besteller erwarten kann.

Eine wirksame anderwei;ge Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objek;ven Anforderungen der

Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde,

dass ein bes;mmtes Merkmal der Ware von den objek;ven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem

Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir

sind jedoch berech;gt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mitunverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den

Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der RücktriV vom Vertrag

durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,

wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sons;gen Umständen etwas Anderes

ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller

nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den RücktriV vom Vertrag erklären.

Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet

hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum

RücktriV oder zur Minderung berech;gt.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend

machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Besteller hat

uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine

angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berech;gt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von

weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden

Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir ha/en unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden

Ha/ungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen

oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie

für Schäden, die von der Ha/ung nach dem Produktha/ungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer

Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder

Haltbarkeitsgaran;e abgegeben hat, ha/en wir auch im Rahmen dieser Garan;e. Für Schäden, die auf dem Fehlen der

garan;erten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmiVelbar an der Ware eintreten, ha/en wir

allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und

Haltbarkeitsgaran;e erfasst ist.

Wir ha/en auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die

Verletzung solcher Vertragspflichten betrii, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer

Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir ha/en jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag

verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten

ha/en wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Ha/ungsbeschränkungen gelten auch, soweit die

Ha/ung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sons;gen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

Eine weitergehende Ha/ung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

Soweit unsere Ha/ung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Ha/ung unserer

Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb

der Verjährungsfrist gezeigt, so triV die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in

dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus

einer Garan;e die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem DriVen übergeben, so triV die Verjährung von

Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in

dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde.

§ 8 SonsLge HaNung

Wir als Verkäufer ha/en, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden

Bes;mmungen, nichts Anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den

gesetzlichen Maßgaben.Im Rahmen der Verschuldensha/ung ha/en wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz,

lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ha/en wir, vorbehaltlich

gesetzlicher Ha/ungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:

a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

resul;eren,

b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf

deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resul;eren.

Unsere Ha/ung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,

typischerweise eintretenden Schadens limi;ert.

Die sich aus dem zuvor gesagten ergebenden Ha/ungsbeschränkungen gelten auch gegenüber DriVen sowie bei

Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschri/en zu vertreten haben. Soweit

ein Mangel arglis;g verschwiegen und eine Garan;e für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die

Ha/ungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Käufers nach dem

Produktha/ungsgesetz.

Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resul;ert, nur für den Fall, dass wir als

Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten oder kündigen.

Ein Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die

gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Kostenersatz

Im Falle des Widerrufs hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer Kostenersatz für den erfolgten Gebrauch des Gerätes

notwendigen gewordenen Austausches der Filter, der Membran und einer Desinfek;on nach konkretem Nachweis bis

zu einer Höhe von 400,00 EUR zu beanspruchen.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese allgemeinen Geschä/sbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer

gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss interna;onalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-

Kaufrechts.

Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juris;sche Person des

öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschä/ssitz in Oberschöna

ausschließlicher, und auch interna;onaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmiVelbar oder

miVelbar ergebenden Strei;gkeiten. Gleiches gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen allgemeinen Geschä/sbedingungen

bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers sind wir darüber hinaus

berech;gt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschri/en (ausschließliche Gerichtsstände).